Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Julius Kramer – Naturfotografie
1. Geltungsbereich und Vermittlungsrolle
Diese AGB gelten für alle Fotoreisen, die Julius Kramer – Naturfotografie (nachfolgend „Julius Kramer“) vermittelt. Julius Kramer tritt ausschließlich als Reisevermittler auf, nicht als Veranstalter. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und dem jeweils genannten lokalen Reiseveranstalter zustande. Julius Kramer handelt dabei auftragsgemäß gemäß § 631 ff. BGB und ist nicht berechtigt, den Inhalt des Reisevertrags zu ändern Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Julius Kramer sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Julius Kramer bestätigt den Zugang der Buchungsanfrage per E‑Mail. Mit dieser Bestätigung entsteht der Vermittlungsvertrag zwischen Kunde und Julius Kramer. Gleichzeitig vermittelt Julius Kramer den Reisevertrag mit dem jeweiligen Veranstalter (entsprechend § 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 EGBGB). Für Rechte und Pflichten aus der gebuchten Reise gelten ausschließlich die Vereinbarungen mit dem Veranstalter und dessen AGB. Julius Kramer ist nicht Veranstalter der Reiseleistungen, sondern übermittelt Angebot und Bestätigung.
2. Buchung und Vertragsabschluss
Die Buchung erfolgt durch den Kunden schriftlich, telefonisch oder per E‑Mail. Mit der Buchungsanfrage bietet der Kunde Julius Kramer den Abschluss eines Vermittlungsvertrags an. Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Bestätigung durch Julius Kramer zustande. Gleichzeitig wird hierdurch der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter bestätigt. In der Buchungsbestätigung teilt Julius Kramer dem Kunden alle wesentlichen Reiseleistungen mit und stellt die Rechnung aus. Erst nach Eingang der Anzahlung (siehe Ziff. 4) gelten die Leistungen als gesichert.
3. Leistungsbeschreibung und Änderungen durch den Veranstalter
Die vermittelten Reiseleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters (z. B. Katalog, Internet, Prospekt) sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen einzelner Leistungen sind möglich, sofern dies den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt. Der Veranstalter behält sich Preisanpassungen vor, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Treibstoff, Steuern, Flughafengebühren, Wechselkurse) nach Vertragsabschluss unerwartet erhöhen. Solche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mit Begründung mitgeteilt.
Wird eine wesentliche Leistungsänderung notwendig (z. B. Änderung des Reiseablaufs oder der Unterkunft) und ergeben sich hierdurch erhebliche Nachteile für den Kunden, kann dieser innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist kostenfrei zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzreise verlangen. Der Veranstalter bzw. Julius Kramer haftet nicht für kleine, technisch bedingte Änderungen (z. B. geänderte Flugzeiten, kurzfristige Routenänderungen) und informiert den Kunden über alle Änderungen in Textform, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
4. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 65 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Erfolgt die Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt, wird der Gesamtpreis sofort fällig. Julius Kramer stellt die Rechnung an den Kunden. Zahlungen erfolgen in Euro per Überweisung auf das angegebene Konto.
Zahlungen gelten erst mit Eingang auf dem Konto von Julius Kramer als geleistet. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, kann Julius Kramer vom Vertrag zurücktreten und ggf. Stornokosten erheben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung behält sich Julius Kramer die Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte vor.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierung)
5.1. Allgemeines: Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reise- oder Workshopbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären; zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung dem Veranstalter vor Reisebeginn zugegangen sein. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er die Reise/den Workshop nicht wahr, kann der Veranstalter eine Entschädigung verlangen.
5.2. Stornogebühren: Der Veranstalter hat diese Entschädigung zeitlich gestaffelt und pauschaliert. Die Höhe der Stornopauschale richtet sich nach dem Rücktrittszeitpunkt des Teilnehmers vor Reisebeginn und dem Gesamtpreis (gegebenenfalls abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. möglichem anderweitigen Verkauf der Reiseleistung). Die Entschädigung beträgt:
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Gesamtpreises
- 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Gesamtpreises
- Ab 14 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 95 % des Gesamtpreises
Maßgeblich für den Fristverlauf ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Teilnehmer bleibt es gestattet nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vorstehenden Pauschalen.
5.3. Höhere Entschädigung: Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der obigen Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, sofern er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Kosten entstanden sind. In diesem Fall wird der Veranstalter die Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.
6. Umbuchung und Ersatzperson
Umbuchungen: Ein genereller Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Änderungen der Reisebuchung (Umbuchung bezüglich Reisetermin, -ziel, Unterkunft, Beförderungsart etc.) nach Vertragsabschluss besteht nicht. Nimmt der Veranstalter auf Wunsch des Teilnehmers dennoch eine Umbuchung vor, so kann er bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 30 € pro Änderungsvorgang erheben. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Umbuchungswünsche, die später als 30 Tage vor Reisebeginn beim Veranstalter eingehen, können – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist – nur durch Rücktritt des Teilnehmers zu den obigen Bedingungen (Stornogebühren gemäß Abschnitt 5) und anschließende Neu-Buchung einer anderen Reiseleistung erfolgen.
Vertragsübertragung (Ersatzperson): Der Teilnehmer kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) erklären, dass anstelle seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten soll. Eine solche Vertragsübertragung bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn diese Person die vertraglichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt (z.B. hinsichtlich erforderlicher Erfahrung, Ausrüstung oder gesundheitlicher Voraussetzungen). Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf Mehrkosten (z.B. durch Umbuchungsgebühren von Leistungsträgern) nur erheben, wenn diese tatsächlich und angemessen entstanden sind; er wird dem Teilnehmer auf Verlangen Nachweis über die Höhe der Mehrkosten erbringen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm vom Veranstalter ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die allein in seiner Sphäre liegen, nicht in Anspruch (z.B. wegen vorzeitiger Abreise, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen), besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies berührt etwaige Ansprüche des Teilnehmers aus Versicherungen (z.B. Reiseabbruchversicherung) nicht, sofern solche bestehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten bzw. nach Reisebeginn den Vertrag kündigen:
- Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Falls für eine Reise eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist (in der Reiseausschreibung bzw. vorvertraglichen Information) und diese nicht erreicht wird, kann der Veranstalter bis zu dem dort genannten spätesten Termin (spätestens 35 Tage vor Reisebeginn) vom Reisevertrag zurücktreten und die Reise absagen. Voraussetzung ist, dass die Mindestteilnehmerzahl sowie der späteste Rücktrittszeitpunkt in der Buchungsbestätigung deutlich genannt wurden. In diesem Fall erhält der Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich vollständig zurück. Weitere Ansprüche wegen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
- Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände: Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er an der Durchführung der Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt) gehindert ist. Dies umfasst z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Epidemien oder vergleichbare Ereignisse am Reiseziel. Der Rücktritt wird in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis des Ereignisses erklärt. Auch in diesem Fall erhält der Teilnehmer den gezahlten Reisepreis rückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Störendes Verhalten des Teilnehmers: Verhält sich der Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig störend oder grob vertragswidrig, so dass eine weitere vertragsgemäße Durchführung der Reise für den Veranstalter und/oder die Mitreisenden bis zum Reiseende unzumutbar ist, kann der Veranstalter den Reisevertrag fristlos kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer sich wiederholt nicht an sachliche Hinweise, Sicherheitsanweisungen oder Regeln des Reiseleiters hält und dadurch sich selbst oder andere gefährdet oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie Vorteile aus einer etwaigen anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen. Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise des Teilnehmers trägt der Teilnehmer selbst.
- Ausfall des Reiseleiters/Fotografen: Sollte der vorgesehene Fotoreiseleiter (z.B. Julius Kramer selbst) aufgrund von Krankheit oder aus einem anderen schwerwiegenden, unvorhergesehenen Grund ausfallen, wird der Veranstalter sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, und die Reise findet dennoch statt. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer als Ausgleich eine pauschale Entschädigung von 500 €. Die vertraglichen Reiseleistungen bleiben davon unberührt, jedoch wird die Reise ohne die Mitwirkung des ursprünglich vorgesehenen Fotografen/Leiters durchgeführt. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. (Hinweis: Sollte kein adäquater Ersatz verfügbar sein, behält sich der Veranstalter vor, die Reise abzusagen; in diesem Fall wird der Reisepreis erstattet.)
9. Mängelanzeige und Abhilfe
Anzeige von Mängeln: Der Teilnehmer ist verpflichtet, eventuelle Reisemängel oder Leistungsstörungen unverzüglich dem Veranstalter oder der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Hierfür stehen dem Teilnehmer die vom Veranstalter mitgeteilten Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail des Reiseleiters etc.) zur Verfügung. Unterlässt es der Teilnehmer, einen Mangel vor Ort zeitnah anzuzeigen, ohne dass ihn daran erhebliche Schwierigkeiten hindern, so treten gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers (wie Minderung oder Schadenersatz) insoweit nicht ein, falls der Veranstalter aufgrund der unterbliebenen Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte. Der Teilnehmer darf Abhilfe selbst nur organisieren (Selbstabhilfe), wenn der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgt und die Selbstabhilfe notwendig ist.
Abhilfe durch den Veranstalter: Verlangt der Teilnehmer berechtigterweise Abhilfe, so wird der Veranstalter den Reisemangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Die Abhilfe kann nach Wahl des Veranstalters auch durch Ersatzleistungen oder Ersatzmaßnahmen erfolgen, die gleichwertig oder höherwertig sind als die vertraglich geschuldete Leistung (z.B. Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzprogramms oder -objekts). Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, gemessen am Ausmaß des Mangels und dem Wert der betroffenen Reiseleistung. In diesem Fall wird der Teilnehmer darüber informiert und es können, soweit möglich, gleichwertige Ersatzleistungen angeboten werden, die der Teilnehmer nicht annehmen muss.
Kündigung bei erheblichen Mängeln: Wird die Reise infolge eines erheblichen Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse vorzugsweise durch schriftliche Erklärung – kündigen. Eine vorherige Fristsetzung zur Abhilfe ist entbehrlich, wenn Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist (z.B. bei einem besonders schwerwiegenden Mangel, der die Reise akut gefährdet). Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen Mangels behält der Veranstalter den Anspruch auf Bezahlung derjenigen Leistungen, die bereits erbracht wurden oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringen sind. Die Ansprüche des Teilnehmers auf etwaige Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz bleiben unberührt, soweit sie sich aus dem Reiserecht (§§ 651i, 651n BGB) ergeben.
10. Haftung des Vermittlers
Julius Kramer haftet nur für die sorgfältige Vermittlung des Reisevertrags und die korrekte Weiterleitung der Leistungen des Veranstalters. Für Mängel und Schäden, die im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen, übernimmt Julius Kramer grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Leistungsmängel des Veranstalters (z.B. Verspätungen, Unterkünfte, Verpflegung), soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Julius Kramer beruhen.
Die Haftung von Julius Kramer als Vermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Julius Kramer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Sofern etwaige eigene Pflichten (z.B. Informationspflichten nach Art. 250 EGBGB) schuldhaft verletzt werden, behält der Kunde seine Ansprüche. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gilt die gesetzliche Haftung auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Der Veranstalter ist für die vertragsgemäße Durchführung der Reiseleistungen verantwortlich. Der Kunde kann sich bei Leistungsstörungen unmittelbar an den örtlichen Vertreter des Veranstalters (Reiseleitung) wenden. Ansprüche wegen Reisemängeln richten sich gegen den Veranstalter nach § 651c ff. BGB. Julius Kramer stellt dem Kunden auf Wunsch die Kontaktdaten des Veranstalters zur Verfügung.
11. Rolle als Fotoguide
Julius Kramer begleitet die Fotoreise als deutschsprachiger Naturfotograf und Fotoguide. Er gibt praktische Hinweise zur Fotografie (Technik, Bildgestaltung, Ethik), übernimmt jedoch keine organisatorischen Veranstalterpflichten. Julius Kramer ist nicht verpflichtet, spezielle Fotoergebnisse zu garantieren. Er sorgt für fachliche Betreuung, ohne darüber hinaus Verantwortungen eines Reiseleiters zu übernehmen. Für persönliche Gegenstände oder fotografische Ausrüstung der Teilnehmer haftet Julius Kramer nicht.
12. Bildrechte und Mitwirkungspflichten
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, durch sein Verhalten zum reibungslosen Ablauf der Fotoreise bzw. des Workshops beizutragen. Insbesondere werden folgende Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten hervorgehoben:
Sorgfalt, Sicherheit und Schadensvermeidung: Der Teilnehmer hat alles Zumutbare zu tun, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, den Veranstalter bzw. die Reiseleitung auf mögliche Gefahren oder Schadensrisiken aufmerksam zu machen, sobald sie ihm erkennbar sind. Eigene Ausrüstung und Wertsachen (insbesondere Fotoausrüstung) liegen in der Verantwortlichkeit des Teilnehmers; er hat selbst für deren sicheren Zustand, Aufbewahrung und Versicherung gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu sorgen. Der Veranstalter kann nicht für Verlust oder Beschädigung von privater Ausrüstung haftbar gemacht werden, außer der Schaden wurde durch den Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Rücksichtnahme: Der Teilnehmer nimmt auf die Belange der übrigen Gruppenmitglieder und der Umwelt Rücksicht. Insbesondere hat er beim Einsatz von Drohnen oder anderem Foto-Equipment darauf zu achten, weder Mitreisende noch Wildtiere oder Anwohner unnötig zu stören. Den Anweisungen des Reiseleiters ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen siehe auch Ziffer 9 (Vertragskündigung durch den Veranstalter).
Pünktlichkeit und Eigenanreise: Der Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt bzw. Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere, wenn An- und Abreise (z.B. Flüge) eigenständig vom Teilnehmer gebucht werden. Es ist genügend Zeit für Check-in, Sicherheitskontrollen und ggf. gesundheitspolizeiliche Formalitäten einzuplanen. Bei internationalen Flügen sollte der Teilnehmer am Abflugtag mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen, um einen stressfreien Ablauf zu gewährleisten. Verspätungen, die durch Nichteinhaltung dieser Empfehlung entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Urheberrechte der Teilnehmer: Die vom Teilnehmer während der Reise angefertigten Foto- und Videoaufnahmen verbleiben in seinem Eigentum und unterliegen seinem Urheberrecht. Der Teilnehmer ist allerdings dafür verantwortlich, bei der Aufnahme von Personen die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht zu verletzen und ggf. deren Einwilligung einzuholen, sofern erforderlich.
Nutzungsrechte des Veranstalters an Teilnehmerfotos: Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Fotos zur Verfügung stellt (z.B. zur Veröffentlichung in einem Reiseblog, Erfahrungsbericht oder auf Social Media), räumt er dem Veranstalter ein einfaches Nutzungsrecht an diesen Aufnahmen ein. Der Veranstalter darf solche vom Teilnehmer freiwillig geteilten Aufnahmen mit Nennung des Urhebers für Berichterstattung über die Reise oder zu eigenen Werbezwecken nutzen (z.B. auf der Website des Veranstalters oder in Sozialen Medien), sofern der Teilnehmer nicht spätestens bei Überlassung der Fotos einer solchen Nutzung widerspricht.
Foto- und Videoaufnahmen des Veranstalters: Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter bzw. dessen Beauftragte während der Reise Foto- oder Videoaufnahmen anfertigen darf, auf denen der Teilnehmer möglicherweise erkennbar abgebildet ist. Der Veranstalter darf solche Aufnahmen für nicht-kommerzielle Berichte zur Reise (z.B. Blogbeiträge) oder zu Eigenwerbung (z.B. Illustrationen auf der Website, in Prospekten oder sozialen Netzwerken) verwenden. Sollte der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, kann er dies dem Veranstalter vor Reisebeginn in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. In diesem Fall wird der Veranstalter angemessene Vorkehrungen treffen, dass der Teilnehmer nicht oder nur nach Unkenntlichmachung abgebildet wird. Eine weitergehende kommerzielle Verwertung der Aufnahmen durch den Veranstalter erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers.
13. Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
Hinweis: Bei den Buchungen der vom Veranstalter angebotenen Fotoreisen und Workshops handelt es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit festem Termin bzw. Zeitraum. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g Abs. 2, 355 BGB (14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) besteht daher nicht. Das heißt, die Buchung ist unmittelbar nach Bestätigung bindend und kann vom Teilnehmer nicht widerrufen werden. Dem Teilnehmer stehen jedoch die vertraglichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gemäß diesen AGB (siehe insbesondere Abschnitt 5 und 9) zu.
Ein Widerrufsrecht würde nur dann bestehen, wenn der Reisevertrag außerhalb von Geschäftsräumen aufgrund mündlicher Verhandlungen geschlossen worden wäre (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), es sei denn, die Verhandlungen wurden auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt. In der Regel finden Buchungen jedoch online, per Telefon oder E-Mail und somit im Fernabsatz statt, wo kein Widerrufsrecht greift. Der Teilnehmer wird hiermit über die Bindung seiner Buchung informiert.
14. Datenschutz
Der Veranstalter nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personenbezogene Daten des Teilnehmers (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, gebuchte Reiseleistungen) werden vom Veranstalter nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Reisevertrags oder für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage des Teilnehmers erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. -anbahnung). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. Weitergabe von Namen an das Hotel oder den lokalen Guide) oder der Veranstalter gesetzlich dazu verpflichtet ist. Eine kommerziell motivierte Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers.
Der Teilnehmer hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten zu verlangen. Außerdem kann er der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke, Markt- oder Meinungsforschung jederzeit widersprechen. Zur Ausübung seiner Rechte kann sich der Teilnehmer schriftlich oder per E-Mail an den Veranstalter wenden (Kontakt z.B. über julius@fokusnatur.de). Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu der Dauer der Datenspeicherung und zu den Kontaktmöglichkeiten des Datenschutzbeauftragten, kann der Teilnehmer der Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters entnehmen.
15. Schlussbestimmungen (Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel)
Anwendbares Recht: Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollte im Ausland bei einzelnen Leistungen (insbesondere im Rahmen von Fremdleistungen, siehe Ziffer 13) örtliches Recht zwingende Vorschriften für die Verantwortlichkeit des Leistungsträgers enthalten, bleiben diese unberührt.
Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Dies gilt im Falle von Klagen des Teilnehmers gegen den Veranstalter ausschließlich dann, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hat oder nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Falle von Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall nach einer einvernehmlichen Regelung suchen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (Textform genügt nicht). Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden.
16. Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Teilnehmer unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. Diese Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften. Der Vermittler ist gesetzlich verpflichtet, auf diese Plattform hinzuweisen.
Der Vermittler nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es besteht kein internes Beschwerdeverfahren. Beschwerden oder Probleme können dem Veranstalter direkt mitgeteilt werden – eine einvernehmliche Lösung wird stets angestrebt.
Mit der Buchung erklärt sich der Teilnehmer mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.